Bundesarbeitsgericht verhandelt über Regeln für Leiharbeiter
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich am Mittwoch in Erfurt (9.30 Uhr) mit der Zeitarbeitsbranche. In einem Fall aus der Metallindustrie in Baden-Württemberg wird eine Entscheidung über die Höchstdauer von Entleihzeiten erwartet. Der Kläger war einmal für fast zwei Jahre und später für fast fünf Jahre von verschiedenen Zeitarbeitsfirmen an dasselbe Unternehmen als Produktionshelfer entliehen worden.
Nach dem regionalen Metall-Tarifvertrag für Zeitarbeit von Mai 2017 darf der Einsatz von Zeitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eine Höchstdauer von 48 Monaten nicht überschreiten. Eine Betriebsvereinbarung des verklagten Unternehmens sieht laut Bundesarbeitsgericht eine Höchstdauer von 36 Monaten vor. Der Kläger vertritt die Auffassung, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
© dpa-infocom, dpa:220913-99-746109/2