Bund will Abstandsregeln für Windräder notfalls kippen
Die in Thüringen derzeit diskutierten Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden könnten künftig durch den Bund gekippt werden, falls nicht genug Fläche für den Windkraftausbau zur Verfügung gestellt wird. Das sehen Pläne des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums in Berlin vor, die am Mittwoch in die Ressortabstimmung gingen. «Verhinderungsplanung» sei nicht akzeptabel, sagte Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf strenge Regelungen in Ländern zum Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern.
Die Länder sollen im Grundsatz weiter Mindestabstände zur Wohnbebauung bis zu 1000 Meter festlegen können - müssen aber sicherstellen, dass sie gesetzlich vorgegebene Flächenziele erreichen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen.
Im Freistaat sollen bis 2026 demnach 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft verfügbar sein - bis 2032 soll der Anteil gesetzlich verpflichtend auf 2,2 Prozent steigen. Das ist mehr, als im Bundesdurchschnitt vorgesehen. Derzeit sind nach Angaben von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nur 0,4 Prozent der Landesfläche Windkraftanlagen vorbehalten.
In Thüringen wird derzeit über einen Gesetzesvorschlag der CDU im Landtag gestritten, bei dem es um eine 1000-Meter-Abstandsregel für Windräder zu Wohngebäuden geht. Bisher hatte Ramelows rot-rot-grüne Minderheitskoalition die CDU-Initiative abgelehnt, die AfD-Landtagsfraktion mit ihrem Chef Björn Höcke jedoch Zustimmung signalisiert. Gemeinsam mit der FDP-Gruppe könnten CDU und AfD im Landtag in Erfurt die Koalition von Linke, SPD und Grünen überstimmen, der vier Stimmen für eine eigene Mehrheit fehlen. Ramelow machte am Mittwoch aber Kompromissangebote.
Mit einem schnelleren Ausbau der Windkraft sollen zum einen Klimaziele erreicht werden. Zum anderen soll dies dazu beitragen, unabhängiger von fossilen Energien wie russischem Gas zu werden.
Bundesweit sollen zunächst 1,4 Prozent und bis 2032 zwei Prozent der Fläche für Windräder verfügbar sein, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Fläche an Land für Windenergie ausgewiesen, aber nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
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