Das Justizzentrum mit dem Landgericht und dem Amtsgericht., © Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa/Archivbild
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Brutaler Messerangriff: Verfahren wird neu aufgerollt

05.07.2022

Nach einem brutalen Messerangriff in Gera steht einer der drei damals Angeklagten seit Dienstag erneut vor Gericht. Der damals 15-Jährige soll im Februar 2020 zwei Männer mit einem Cuttermesser im Gesicht verletzt und deren Tod billigend in Kauf genommen haben, wie das Landgericht Gera mitteilte. Er war dafür im Juli 2020 zu fünf Jahren Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Dagegen ging er in Revision.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Mai 2021 teilweise auf, weswegen die Sache in Gera erneut verhandelt werden muss. Unter anderem monierte der BGH, dass das Landgericht bei der Frage der Schuldunfähigkeit wegen des Alkoholpegels des Angeklagten nur die Meinung eines Sachverständigen in das Urteil einfließen und die Überlegungen eines anderen Sachverständigen außen vor ließ.

Bei der Attacke in einer Februarnacht 2020 waren auch zwei weitere junge Männer beteiligt. Das Trio war auf zwei Geraer mit Schlägen und Tritten losgegangen. Die damals 21 und 19 Jahre alten Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie einem Jahr und drei Monaten. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.

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