Bombendrohungen: Schulleitungen entscheiden unterschiedlich
Für das unterschiedliche Vorgehen von Schulen bei Bombendrohungen sind nach Angaben des Bildungsministeriums und der Polizei in erster Linie die jeweiligen Schulleiter verantwortlich. Die Leitungen der betroffenen Schulen würden eine erste Einschätzung der Gefahrenlage vornehmen und sich dabei in der Regel mit der Polizei in Verbindung setzen, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Bei einer akuten Gefahrensituation kann die Schulleitung die sofortige Evakuierung beziehungsweise vor Unterrichtsbeginn den Nicht-Zutritt der Schulgemeinschaft veranlassen.» Einer Sprecherin der Landespolizeidirektion zufolge würden sich die Schulleitungen in den meisten Fällen für eine Evakuierung entscheiden.
Diese Praxis hatte in der jüngsten Vergangenheit dazu geführt, dass bei Bombendrohungen gegen Thüringer Schulen einige der Einrichtungen sofort evakuiert worden waren, während an anderen Einrichtungen der Unterricht trotz Bombendrohung weiterging. Das hatte teilweise scharfe Kritik und Unverständnis bei Eltern zur Folge.
Welche Erkenntnisse die Polizei zu Verantwortlichen der Bombendrohungen hat, wollte die Sprecherin der Landespolizeidirektion unter Verweis auf laufende Ermittlungen nicht sagen.
Bereits 42 Bombendrohungen im noch jungen Schuljahr
Nach Daten des Bildungsministeriums gab es im Schuljahr 2023/24 gegen 13 Thüringer Schulen Bombendrohungen. In diesem Schuljahr, das erst im August begonnen hat, gab es bereits 42 entsprechende Vorfälle. Diese Drohungen gingen laut Bildungsministerium an vier verschiedenen Tagen innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres ein.
Aus dem Bildungsministerium und der Landespolizeidirektion gibt es unterschiedliche Aussagen dazu, welche Rolle die Polizei spielt, wenn die Beamten an den jeweiligen Schulen eingetroffen sind, nachdem sie von den Bombendrohungen erfahren haben.
Es sei die jeweilige Schulleitung, die darüber entscheide, wann und ob der Unterricht weitergehe - «gegebenenfalls in Abstimmung beziehungsweise durch Beratung der Polizei», sagte eine Sprecherin der Landespolizeidirektion. «Erst wenn tatsächlich ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat, übernimmt die Polizei die alleinige Verantwortung für die erforderlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen und trifft die notwendigen Entscheidungen eigenständig.»
Der Sprecher des Bildungsministeriums dagegen sagte, sobald nach einer Bombendrohung Polizisten vor Ort seien, würden diese darüber entscheiden, was an den betroffenen Schulen weiter geschehe. «Mit Eintreffen der Polizei übernimmt diese die Leitung des Einsatzes.»
Spürhunde kommen nicht automatisch zum Einsatz
Ob die Polizei nach einer Bombendrohung Spürhunde durch ein Gebäude schickt oder nicht, ist nach Angaben der Landespolizeidirektion abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Sie würden beispielsweise dann durch ein Gebäude geführt, wenn dort Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien, sagte die Sprecherin der Landespolizeidirektion. Sollte es erforderlich sein, könnten auch Spürhunde aus anderen Bundesländern angefordert werden, um die Thüringer Polizei zu unterstützen. Das sei in der Vergangenheit aber nicht nötig gewesen. «Bisher konnten alle Einsatzlagen im Zusammengang mit Bombendrohungen in Thüringen mit eigenen Kräften und Mitteln abgearbeitet werden.»
Die Vorfälle sorgten für Angst unter Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). «Wichtig sind daher jetzt vor allem schnelle Ermittlungserfolge. Der Rechtsstaat muss unmissverständlich klarmachen: Die Bedrohung von Schulen ist nicht hinnehmbar und wird scharf verfolgt.»
© dpa-infocom, dpa:240913-930-231117/1