Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe., © Uli Deck/dpa/Symbolbild
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BGH bestätigt Urteil wegen Mordes gegen Kraftfahrer

19.07.2022

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen einen Berufskraftfahrer wegen Mordes an seiner Ehefrau bestätigt. Der 4. Strafsenat des BGH wies die Revision des Mannes gegen die Entscheidung des Erfurter Gerichts zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als unbegründet zurück, wie der Gerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mitteilte (Az. 4 StR 53/22). Die Überprüfung des Urteils habe ergeben, dass es keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthielt.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Berufskraftfahrer seine damals 40 Jahre alte Ehefrau im Juli 2020 in Arnstadt von hinten absichtlich mit einem SUV anfuhr, als diese mit dem Rad nach Hause fuhr. Schon vor der Tat habe es immer wieder Streit und Trennungsversuche der Frau gegeben. Als er sie schließlich mit einem Messer bedroht hatte, zog sie 2017 mit den Kindern aus. Im Frühjahr 2019 lernte die Frau dann einen neuen Partner kennen. Dies ertrug der Mann nicht, der in der Ehe stets eine dominante Rolle gehabt haben soll.

Das Gericht hatte an der Schuld des Angeklagten keinen Zweifel und verurteilte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld - die eine Überprüfung der Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt - stellte die Schwurgerichtskammer jedoch nicht fest. Die Richter sahen, anders als die Staatsanwaltschaft, nur das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

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