Ein Mann trägt Handschellen., © Stefan Sauer/dpa/Illustration
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BGH bestätigt Haftstrafe für Polizisten nach Missbrauch

08.03.2022

Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen zwei Polizisten wegen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig. Die beiden Gothaer Polizisten waren 2020 in Erfurt wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung in Tateinheit mit Vorteilsnahme zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie seien vom Landgericht Erfurt zu Recht verurteilt worden, entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH wies damit die «auf Verfahrensbeanstandungen und Sachrügen gestützten Revisionen der Angeklagten» zurück, wie er am Dienstag mitteilte.

Mit einem rechtskräftigen Urteil sind die Polizisten per gesetzlicher Folge aus dem Dienst entlassen. Diese Regelung greift, wenn Beamte in einem Strafprozess eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erhalten. Die beiden Männer seien jedoch bereits im August 2020 und im Mai 2021 auf eigenen Antrag entlassen worden, sagte ein Sprecher der Thüringer Polizei auf Anfrage. Bei den Männern handle es sich also nicht mehr um Thüringer Polizisten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zum Verhandlungszeitpunkt 23 und 28 Jahre alten Männer im Dienst Geschlechtsverkehr mit einer Frau in deren Wohnung in Marlishausen (Ilm-Kreis) hatten. Dorthin waren sie im September 2019 gefahren, um Ausweispapiere der gebürtigen Polin zu suchen. Bei einer Kontrolle zuvor hatten die Polizisten an der Echtheit der Dokumente gezweifelt. Das Gericht hielt es zwar für möglich, dass die Frau die Initiative für den Geschlechtsverkehr ergriff, dies aber aus einer Notsituation heraus tat. Die damals vermutlich 32-Jährige habe sich in einer polizeilichen Maßnahme und in einer Zwangssituation befunden und habe - wenn überhaupt - nur so agiert, um Konsequenzen wegen der gefälschten Ausweispapiere zu vermeiden.

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