Eine Figur der blinden Justitia., © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Berufung gegen Freispruch im Biker-Prozess eingelegt

14.03.2023

Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch des Unfallverursachers im Biker-Prozess vor dem Amtsgericht Rudolstadt angefochten. Die Anklagebehörde habe Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Damit geht der Fall vor das Landgericht in Gera. Das Amtsgericht hatte vor einer Woche den 42-Jährigen aus Brandenburg vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Der Angeklagte war im August 2019 auf der A9 zwischen Bad Lobenstein und Schleiz mit seinem Kleintransporter von der Fahrbahn abgekommen und in eine Gruppe Motorradfahrer gekippt. Diese überlebten das nicht. Die Biker hatten unter einer Autobahnbrücke angehalten, um Schutz vor starkem Regen zu suchen. Die getöteten Motorradfahrer im Alter von 43, 57, 60 und 75 Jahren kamen aus dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) und aus Pforzheim (Baden-Württemberg). Ursache für den Unfall war Aquaplaning.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Strafe von sieben Monaten - ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung - gefordert.

© dpa-infocom, dpa:230314-99-946608/2

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