Polizisten begleiten eine Demo gegen Corona-Maßnahmen in der Innenstadt von Gera., © Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa/Archivbild
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Berufskrankheit Covid-19: nur wenige Fälle anerkannt

20.12.2022

In der Corona-Pandemie haben in Thüringen Hunderte Angestellte und Beamte in Landesbehörden versucht, eine Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Dienstunfall anerkennen zu lassen. Nur wenige waren damit erfolgreich, wie aus Zahlen des Finanzministeriums und der Unfallkasse Thüringen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

So wurden bislang 57 der insgesamt 70 von Beamten gestellte Anträge abgelehnt. Lediglich zwei wurden als Berufskrankheit und damit als Dienstunfall anerkannt. Bei der Unfallkasse standen allein in diesem Jahr 99 Anerkennungen 842 Ablehnungen gegenüber, 2021 waren es 27 Anerkennungen bei 1258 Ablehnungen.

In der Unfallkasse Thüringen sind die Angestellten des Landes und der Kommunen gesetzlich unfallversichert. Die hier als Berufskrankheit eingestuften Fälle von Covid-19 betrafen vor allem das Personal von Kindergärten, öffentlichem Gesundheitsdienst und Laborbeschäftigte, die sich beim Umgang mit infektiösem Material mit dem Coronavirus ansteckten. Insgesamt gingen in diesem Jahr bislang knapp 1000 Verdachtsanzeigen auf Covid-19 als Berufskrankheit bei der Unfallkasse ein, 2021 waren es 1285.

Bei den Landesbeamten haben laut Finanzministerium zumeist Lehrkräfte (44) und Polizeibeamte (30) Anträge auf Anerkennung von Covid-19 als Dienstunfall gestellt. Weitere Bereiche der Landesverwaltung mit eingeschlossen, seien insgesamt 78 Anträge eingegangen. Die zwei Anerkennungen betrafen laut Ministerium den polizeiärztlichen Dienst. 26 Beamte hätten gegen die Nichtanerkennung Widerspruch eingelegt, die Widersprüche seien zum Teil zurückgenommen worden, teils scheiterten die Beamten damit.

Voraussetzung für die Einstufung einer Infektionserkrankung als Berufskrankheit oder Dienstunfall ist, dass die Ansteckung nachweislich während der Ausübung oder infolge des Dienstes passiert ist. Bei einer Anerkennung als Berufskrankheit übernehmen gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die Dienstunfallfürsorgestelle die Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Bei geminderter Erwerbsfähigkeit sind Rentenleistungen möglich, im Todesfall Hinterbliebenenrenten. Seit Pandemiebeginn wurden in Thüringen laut Robert Koch-Institut knapp 870.000 Corona-Infektionen amtlich erfasst.

© dpa-infocom, dpa:221220-99-964538/2

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