Behörden entziehen einzelnen Rechtsextremen ihre Waffen
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Behörden entziehen einzelnen Rechtsextremen ihre Waffen

05.08.2022

Die Waffenbehörden in Thüringen haben in der jüngeren Vergangenheit nach Angaben des Innenministeriums einigen Rechtsextremen ihre scharfen Waffen entzogen. Zwischen 2019 und 2021 habe der Thüringer Verfassungsschutz zu einer ganzen Reihe von Rechtsextremen entsprechende Hinweise an die Waffenbehörden der Kommunen geliefert, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss. Insgesamt ging es dabei um «eine Anzahl von Personen im unteren zweistelligen Bereich».

In diesen Fällen seien Verfahren eingeleitet worden, um den Rechtsextremisten ihre Waffenbesitzkarten und ihre Waffen zu entziehen, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage. In einer unteren einstelligen Anzahl von Fällen seien diese Verfahren inzwischen erfolgreich abgeschlossen worden. Die anderen Verfahren liefen noch. Nähere Angaben wollte er mit Hinweis auf den Datenschutz nicht machen.

Wer in Deutschland zum Beispiel eine sogenannte «scharfe Pistole» oder ein «scharfes Gewehr» kaufen möchte, braucht eine Waffenbesitzkarte. Um eine solche Karte zu bekommen, muss der Betreffende nicht nur einen Bedarf etwa als Jäger oder Sportschütze nachweisen. Es dürfen gegen ihn auch keine Hinweise vorliegen, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Wer den zuständigen Sicherheitsbehörden als Rechtsextremist aufgefallen ist, dem fehlt es damit an der nötigen persönlichen Eignung für den Besitz einer scharfen Schusswaffe. Er darf erlaubnispflichtige Waffen nicht erwerben oder muss sie - falls er solche Waffen schon besitzen sollte - wieder abgeben.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte jüngst angekündigt, insbesondere auch Mitglieder der Landes-AfD entwaffnen zu wollen, die zum Beispiel als Sportschützen oder Jäger über erlaubnispflichtige Schusswaffen verfügen. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Verfassungsschutze des Freistaates als erwiesen rechtsextremes Beobachtungsobjekt geführt. Nach Angaben des Sprechers des Innenministeriums sind deshalb gegen Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, die über erlaubnispflichtige Waffen verfügen, inzwischen Verfahren eingeleitet worden. Sie sollen dazu führen, dass sie diese wieder abgeben müssen.

Aus der Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage von König-Preuss wird auch deutlich, dass Rechtsextremisten in Thüringen bei Straftaten immer wieder Waffen eingesetzt haben, die erlaubnisfrei sind. Dazu gehören viele Messer, Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen sowie Schlagstöcke.

So habe im März 2020 in Eisenach ein Rechtsextremer einen anderen Menschen mit einem Messer verletzt, indem er ihm an Brust, Hals und Kopf Schnittwunden zugefügt habe. Zuvor habe er den Geschädigten ausländerfeindlich beleidigt. Im Dezember 2020 hatte den Angaben nach ein Rechtsextremer in Zella-Mehlis mit einer Luftdruckwaffe aus einem Fenster geschossen und dabei verfassungswidrige Parolen gerufen.

In anderen Fällen besteht der Verdacht, dass Rechtsextreme sich gefährliche Waffen selbst bauten, um damit gegen politische Gegner vorzugehen. Den Angaben nach wurde im Oktober 2019 in Kloster Veßra ein zerbrochener Molotow-Cocktail gefunden, mit dem mutmaßlich der Imbisswagen eines Unterstützers des örtlichen Bündnisses für Demokratie angegriffen worden war.

© dpa-infocom, dpa:220805-99-281762/2

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