"Agentur für Arbeit" hängt über dem Eingang der Bundesagentur., © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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Behörde: Kündigung von behinderten Menschen verhindert

27.07.2023

Im vergangenen Jahr konnte nach Angaben des Landesverwaltungsamts etwa ein Fünftel der geplanten Kündigungen von Menschen mit einer Behinderung verhindert werden. Insgesamt hätten dem Integrationsamt 511 Anträge auf Zustimmung zu einer Kündigung vorgelegen, teilte Thüringens größte Behörde am Donnerstag in Weimar mit. In 109 Fällen sei der Arbeitsplatz schließlich erhalten worden - und damit in 21 Prozent der abgeschlossenen Verfahren. Nach dem Integrationsbericht lebten Ende 2022 knapp 242.000 schwerbehinderte Menschen im Freistaat. Die Zahl der anerkannten Schwerbehinderungen sei damit so hoch wie nie in den vergangenen Jahren.

Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze haben, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Im vergangenen Jahr seien von Arbeitgebern 12,9 Millionen Euro gezahlt worden. Vor der Corona-Pandemie waren es im Jahr 2019 erst rund 11,0 Millionen Euro.

Mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe würden Leistungen zur beruflichen Integration von schwerbehinderten Menschen finanziert. Im vergangenen Jahr seien unter anderem rund 7,9 Millionen Euro an Zuschüssen an Arbeitgeber gegangen, darunter etwa 1,3 Millionen Euro für die Schaffung und Einrichtung behinderungsgerechter Arbeits- und Ausbildungsplätze. Schwerbehinderte Arbeitnehmer erhielten Zuschüsse in Höhe von mehr als einer Million Euro.

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