Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, sitzt im Plenarsaal des Landtags., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
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Befähigung zum Staatssekretär? Ramelows Frage unbeantwortet

15.12.2022

Ministerpräsident Bodo Ramelow hat seinen Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (beide Linke) in einer Fragestunde des Landtags in die Bredouille gebracht. Ramelow, der auch Landtagsabgeordneter ist, fragte in einer Debatte zur fragwürdigen Einstellungspraxis von Staatssekretären in Thüringen am Donnerstag den Minister, ob er die Voraussetzungen für eine Berufung als Staatssekretär in Thüringen erfüllen würde. Hoff vermied eine direkte Antwort, nachdem Ramelow zuvor darauf verwiesen hatte, dass er einen Berufsabschluss als Lebensmittelkaufmann und Weinbauer habe, aber keinen Hochschulabschluss.

Es komme auf die Gesamtprüfung der Voraussetzungen an, sagte Hoff. Die frühere Tätigkeit von Ramelow als Landeschef der ehemaligen Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen dürfte «von der Komplexität der des höheren Dienstes entsprechen», so der Minister. Laut Laufbahngesetz, auf das Hoff in der Landtagsdebatte mehrfach verwies, müssen Staatssekretäre einen Hochschulabschluss und eine mindestens dreijährige, den Anforderungen des höheren Dienstes entsprechende Tätigkeit nachweisen können.

In der rot-rot-grünen Regierung von Ramelow wurden nach Angaben von Hoff seit ihrem Amtsantritt 2014 insgesamt 24 Staatssekretäre berufen. Der Rechnungshof hatte die Einstellung einiger Staatssekretäre mit Beamtenstatus infrage gestellt. Die Einstellungspraxis sei teilweise «rechtswidrig», «fehlerhaft» oder «nicht nachvollziehbar», geht aus einem vorläufigen Prüfbericht des Rechnungshofs hervor.

Nach Angaben der Staatskanzlei nahm die Landesregierung den Entwurf des Prüfberichtes zum Anlass, eine Änderung des Laufbahnrechts anzuschieben. Die bisherigen Anforderungen an eine politische Verbeamtung von Staatssekretären sollen verändert und der heutigen Lebenswirklichkeit angepasst werden. Diese Vorschläge sollen dem Landtag «zeitnah zur Beratung vorgelegt» werden, so die Staatskanzlei.

© dpa-infocom, dpa:221215-99-916034/2

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