Bearbeitung von Steuererklärungen beginnt in Thüringen
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Bearbeitung von Steuererklärungen beginnt in Thüringen

14.03.2023

Die Finanzämter starten an diesem Mittwoch die Bearbeitung der bereits von den Thüringern abgegebenen Steuererklärungen für 2022. Das Finanzministerium verwies am Dienstag in Erfurt darauf, dass Rentner bei ihrer Steuererklärung die im vergangenen Dezember bezogene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro nicht angeben müssen. Sie werde vom Finanzamt automatisch nach einer elektronischen Mitteilung über die Auszahlung berücksichtigt.

Mit der Bearbeitung werde am 15. März begonnen, weil bis Ende Februar elektronisch übermittelte Daten zu Arbeitslohn, Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung eingegangen seien. «Es handelt sich um eine riesige Datenmenge, ohne die die Steuererklärungen nicht bearbeitet werden können. Die Steuerverwaltung hatte für die Aufbereitung der Daten etwa zwei Wochen Zeit», erklärte Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern stehen demnach den Finanzämtern ab Mitte März zur Verfügung. Die ersten Steuerbescheide für 2022 könnten voraussichtlich Ende März versendet werden, so das Ministerium.

© dpa-infocom, dpa:230314-99-949951/2

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