Aufgegebene evangelische Kirche in Thüringen vor Verkauf
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Aufgegebene evangelische Kirche in Thüringen vor Verkauf

14.04.2023

Auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sind insgesamt 14 nicht mehr genutzte Kirchen veräußert worden. Jährlich gingen inzwischen ein bis zwei zuvor offiziell entwidmete Kirchenbauten an neue Eigentümer, teilte eine EKM-Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. In Thüringen steht aktuell das vor knapp zwei Jahren aufgegebene Gotteshaus in Greiz-Aubachtal zum Verkauf. Zur EKM gehören 3900 Kirchen in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen.

Grund für die Verkäufe ist laut EKM der seit Jahren anhaltende Mitgliederschwund, der mit der Zusammenlegung von Pfarrstellen einhergeht. Immer mehr Kirchen würden nur noch sehr selten oder gar nicht mehr benötigt. Der Erhalt und die Sanierung der meist denkmalgeschützten Bauwerke überfordere viele Kirchengemeinden, Entwidmung und Verkauf seien der «allerletzte» Schritt, wenn sich keine anderen Lösungen fänden. Oft suchten Kirchengemeinden gemeinsam mit Kommunen und Vereinen nach neuen Nutzungsmöglichkeiten.

Die aufgegebene Kirche in Greiz soll nach Angaben der dortigen Kirchengemeinde für 50.000 Euro verkauft werden. Es gebe drei Bewerber, darunter eine lokale Unternehmergesellschaft, die aus dem Bauwerk eine Kulturkirche machen möchte. In Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Lösungen. So soll etwa in der an eine Kulturstiftung verkauften Liebfrauenkirche Wernigerode eine Konzerthalle entstehen.

Im Bistum Erfurt wurden einem Sprecher zufolge bis zur Jahrtausendwende keine Kirchen aufgegeben. Seitdem betraf das 22 katholische Kirchen und Kapellen. «Allerdings keine Pfarrkirchen, also die Hauptkirchen», sagte ein Sprecher. Von diesen Gebäuden seien 18 verkauft worden. Eines wurde in ein Kunstmagazin für das Bistum umgewandelt, eine frühere Kirche in Rastenberg (Kreis Sömmerda) in ein städtisches Kulturzentrum. Beim Verkauf ehemaliger Gotteshäuser werde jeweils vertraglich festgeschrieben, dass jede Nutzung - auch durch Dritte - zu unterlassen sei, die den katholischen Glaubensgrundsätzen widersprächen. Das gelte etwa für die Nutzung als Spielhallen, Bordelle oder durch extremistische politische Gruppen.

© dpa-infocom, dpa:230414-99-310766/2

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