Ein Teilnehmer einer Kundgebung trägt einen symbolischen Judenstern auf seiner Brust., © Christoph Schmidt/dpa/Archivbild
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Anzeigen wegen Tragens des «Judensterns» bei Corona-Demos

30.01.2022

Impfgegner und Corona-Demonstranten, die ihre Haltung mit dem Tragen eines «Judensterns» ausdrücken, müssen mit juristischen Konsequenzen rechnen. Solche Fälle sollen zur Anzeige gebracht werden, sagte ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei den Dienststellen der Polizei bereits im Dezember mitgeteilt worden. Ein «Judenstern» ist eine den Juden von den Nationalsozialisten aufgezwungene Stigmatisierung.

Nach Angaben des Sprechers gibt es bisher keine Übersicht dazu, wie häufig in den vergangenen Wochen solche Anzeigen bereits geschrieben wurden. Ob es sich im konkreten Einzelfall um eine Straftat handelt, muss dann jeweils von den Staatsanwaltschaften beziehungsweise Gerichten geklärt werden.

Seit Monaten tragen manche Impfgegner, Coronaleugner oder Gegner der Corona-Politik bei Demonstrationen einen «Judenstern». Häufig ist dieses aus dem Nationalsozialismus stammende Symbol dann mit der Aufschrift «ungeimpft» oder einer ähnlichen Aussage versehen. Die Träger wollen damit in der Regel zum Ausdruck bringen, dass sie sich durch die coronabedingten Einschränkungen inzwischen ähnlich verfolgt fühlen, wie Menschen jüdischen Glaubens, die während der Nazi-Diktatur systematisch verschleppt und ermordet wurden.

Das Bayerische Oberste Landesgerichts und das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken haben inzwischen festgestellt, dass dieser Vergleich derart substanzlos ist, dass sich daraus im Einzelfall eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung beziehungsweise wegen der Verharmlosens des Holocaust ergeben kann.

Aus dem Thüringer Justizministerium und von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hieß es, es gebe zwar keine Anweisungen an die Staatsanwaltschaften im Freistaat, wie strafrechtlich damit umzugehen sei, wenn ein Impfgegner einen «Judenstern» trage. Allerdings habe es einen Austausch der vier Thüringer Staatsanwaltschaften in Erfurt, Meiningen, Gera und Mühlhausen mit der Generalstaatsanwaltschaft gegeben, bei der die Behörden erklärt hätten, auch ohne eine solche Anweisung gingen sie davon aus, dass die entsprechenden Fälle den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten, erklärten Sprecherinnen des Ministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft. «Obergerichtliche Thüringer Entscheidungen zu der Frage der Strafbarkeit des Verwendens des "Judensterns" bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen sind hier bislang nicht bekannt geworden», fügt die Sprecherin des Ministeriums hinzu.

Aus Kreisen der Staatsanwaltschaften hieß es, in einigen Fällen sei man bereits gegen Menschen strafrechtlich vorgegangen, die den «Judenstern» auf Kundgebungen von Coronaleugnern und Impfgegnern getragen hätten.

Die Nazis zwangen Juden in den von ihnen kontrollierten Gebieten, sogenannte Judensterne zu tragen, um sie als Menschen jüdischen Glaubens identifizieren zu können. Dabei handelte es sich um ein gelbes, sternenförmiges, sechseckiges Symbol, in dessen Mitte das Wort «Jude» geschrieben worden war.

© dpa-infocom, dpa:220130-99-903650/2

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