Antrag im Höcke-Prozess führt zu Verzögerungen
Kurz nach Beginn des ersten Verhandlungstags im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke am Donnerstag in Halle ist es wegen eines Antrages der Verteidigung zu mehreren Unterbrechungen gekommen. Noch vor Verlesung der Anklage hatte ein Anwalt von Höcke beantragt, die gesamte Hauptverhandlung per Tonaufnahme zu dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft merkte an, dass ein solcher Antrag in diesem Fall nicht zulässig sei.
Nachdem Richter Jan Stengel den Antrag nach einer Unterbrechung abgelehnt hatte, beanstandete die Verteidigung seine Entscheidung und forderte einen Beschluss der ganzen Kammer. Auch diese lehnte den Antrag ab. Durch die Ablehnung sei ein faires Verfahren gegen Höcke nicht gefährdet, erklärte Stengel.
Dem Thüringer AfD-Chef Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Konkret geht es um eine Rede, in der der 52-Jährige eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
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