Anteil älterer Häftlinge wächst
In den Gefängnissen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wächst der Anteil älterer Häftlinge. Ende November dieses Jahres zählte das Thüringer Justizministerium 60 Häftlinge, die älter sind als 60 Jahre - einschließlich jener in Untersuchungshaft und in Sicherungsverwahrung. Das entsprach einem Anteil von 4,5 Prozent an der Gesamtzahl der Inhaftierten (1333). Vier Jahre zuvor waren es Ende November 35 Häftlinge im Alter von über 60 Jahren gewesen. Diese machten wiederum einen Anteil von 2,2 Prozent der damals 1564 Gefangenen aus.
Verurteilt nach DDR-Strafrecht
In Thüringen gibt es auch noch einen nach dem DDR-Strafrecht verurteilten Häftling. Der Mann sei im Juli 1990 festgenommen worden und im April 1992 noch nach dem Strafgesetzbuch der DDR verurteilt worden, so das Ministerium.
Der Haftalltag von älteren Insassen unterscheide sich nicht grundsätzlich von dem der jüngeren Gefangenen, hieß es aus dem Ministerium. Häftlinge, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, sind zwar nicht generell verpflichtet, eine Arbeit im Vollzug auszuüben. Wird nach einer medizinischen Untersuchung festgestellt, dass die älteren Gefangenen arbeitsfähig sind, können sie arbeiten wie die jüngeren Inhaftierten ausüben. Für diejenigen, die nicht arbeiten, gebe es während der regulären Arbeitszeiten Freizeit- und Sportmaßnahmen.
Unterstützung erhielten die älteren Gefangenen auch bei körperlichen Einschränkungen, so würden sie beispielsweise in der Nähe zum Medizinischen Dienst in den Vollzugsanstalten untergebracht.
Ältere Gefangene müssten sich gegebenenfalls damit auseinandersetzen, auch in Haft zu sterben, hieß es. Allerdings sei das auch der Fall für jüngere Häftlinge, die schwer krank sind.
Steigende Zahlen in Nachbarbundesländern
Im Nachbarland Sachsen-Anhalt waren am 1. Dezember insgesamt 1553 Gefangene untergebracht, davon waren 60 Menschen älter als 60 Jahre, wie das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mitteilte. Das entsprach 3,86 Prozent. Im Vergleich dazu waren am 1. Dezember 2019 insgesamt 1705 Gefangene inhaftiert, darunter 50 im Alter über 60 Jahren - damals ergab sich somit ein Anteil von 2,93 Prozent.
In Sachsen-Anhalt gibt es noch einen Gefangenen, der vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 verurteilt wurde. Der Mann verbüße eine lebenslange Freiheitsstrafe, so das Ministerium.
In Sachsen sind noch zwei Männer in Haft, die nach DDR-Strafrecht verurteilt worden sind. Sie seien wegen Mordes sowie Mordes und sexuellen Missbrauchs inhaftiert, teilte das sächsische Justizministerium mit.
Derweil wächst auch in Sachsen der Anteil älterer Häftlinge. Am 8. Dezember waren es den Angaben zufolge 124 Gefangene mit einem Alter ab 60 Jahren im sächsischen Justizvollzug. Drei Jahre zuvor waren es 95. Als einzige Justizvollzugsanstalt (JVA) in Sachsen verfügt das Gefängnis in Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) über eine spezielle Seniorenstation mit 54 Haftplätzen.
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