Mark Hauptmann, früherer CDU-Bundestagsabgeordneter, spricht., © Jörg Carstensen/dpa/Archivbild
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Anklage im Steuerermittlungsverfahren gegen Hauptmann

16.12.2022

Gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann hat die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage erhoben. Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung, wie Jochen Grundler, Sprecher der Anklagebehörde, am Freitag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Freies Wort». Demnach soll der 38-Jährige für eine von ihm betriebene Einzelfirma eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben haben. Dadurch sei dem Fiskus ein Schaden «im unteren fünfstelligen Bereich» entstanden. Hauptmann muss sich deswegen demnächst vor dem Amtsgericht Meiningen verantworten.

Gegen Hauptmann hatte auch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wegen Corona-Maskendeals ermittelt. Dieses Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit war in diesem September aber eingestellt worden, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Hauptmann hatte 2021 sein Bundestagsmandat niedergelegt.

Im Zuge der sogenannten Maskenaffäre war Hauptmann vorgeworfen worden, Corona-Schutzmasken vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro einer Frankfurter Firma bekommen zu haben. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben.

Bei der Meininger Staatsanwaltschaft ist noch ein weiteres Verfahren gegen Hauptmann wegen Betrugsvorwürfen anhängig. Dieses Verfahren stehe noch am Anfang, sagte Grundler. Demnach wird geprüft, ob Hauptmann und eine Jenaer Agentur Kosten für Veranstaltungen im Auftrag diverser Organisationen doppelt abgerechnet haben.

© dpa-infocom, dpa:221216-99-924706/2

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