Eine Figur der blinden Justitia., © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Angriff auf Journalisten in Fretterode kommt neu vor Gericht

13.03.2024

Der Angriff von zwei Männern aus der rechtsextremen Szene auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im nordthüringischen Fretterode muss vor Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom September 2022 wegen sachlich-rechtlicher Fehler auf, wie die Karlsruher Richter am Mittwoch mitteilten. Damit hatten die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers Erfolg. Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe sowie zur Ableistung von Arbeitsstunden verurteilt. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Bei dem Übergriff 2018 waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Diese waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Bei dem Überfall auf die Journalisten seien unter anderem ein Baseballschläger, ein langer Schraubenschlüssel und ein Messer eingesetzt worden, hieß es in dem damaligen Verfahren. Am Ende einer Verfolgungsjagd zwischen den Angeklagten und den Journalisten fehlte eine Spiegelreflexkamera.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als rechtsfehlerhaft erwiesen habe, da die Tat nicht auch als besonders schwerer Raub gewertet worden sei, hieß es. Die zugleich eingelegte Revision des zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten wurde dagegen als unbegründet verworfen.

Das Urteil stieß damals bundesweit auf massive Kritik. Vertreter der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Thüringen, aber auch Mitglieder von Bündnissen gegen Rechtsextremismus sowie von Journalistenverbänden sprachen von einem «Skandalurteil», das ein völlig falsches Signal sende. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

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