Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal., © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
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Angeklagter soll nach Unfall mit getötetem Kind Geld zahlen

21.06.2023

Nach einen Autobahnunfall, bei dem eine Sechsjährige aus der Ukraine gestorben ist, ist der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dreifacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 62-Jährige soll 180 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen, so die Richterin im Urteil am Amtsgericht Erfurt am Mittwoch.

Damit ging sie über die Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro hinaus, die die Staatsanwältin gefordert hatte und dem sich die Nebenklägervertretung angeschlossen hatte. Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung allein schon Strafe genug für ihren Mandanten sei. Sie forderte daher, von einer juristischen Strafe abzusehen.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertretung signalisierten, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen

Hintergrund ist ein Unfall auf der Autobahn 4 bei Erfurt. Im Mai 2022 war dort die Familie des Mädchens im Auto auf der Flucht aus der Ukraine unterwegs gewesen. Die Mutter hatte das Auto auf dem Standstreifen mit betätigten Warnblinkern abgestellt, da der jüngere Bruder des gestorbenen Mädchens Atemprobleme bekommen hatte.

Der nun verurteilte Mann stieß der Urteilsbegründung zufolge mit seinem Auto mit dem Wagen der Familie zusammen. Dabei erlitt die sechsjährige Tochter ein Schädelhirntrauma und starb später im Krankenhaus. Die Mutter wurde schwer, der Vater und der Bruder leicht verletzt.

© dpa-infocom, dpa:230621-99-135744/3

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