Das Justizzentrum, auch Sitz des Landgerichts Meiningen., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Angeklagter in Mordprozess: habe wild um mich geschlagen

07.03.2024

Ein wegen Mordes angeklagter 20-Jähriger hat vor dem Landgericht Meiningen angegeben, einen in der Nachbarschaft wohnenden Rentner nach wiederholten Streitigkeiten mit Schlägen abgewehrt zu haben. Das 72 Jahre alte Opfer sei ihm gegenüber feindselig gewesen und habe ihn schon zuvor mehrfach aus dem Fenster heraus beschimpft und beleidigt, sagte der Angeklagte am Donnerstag zum Prozessauftakt. Der im betreuten Wohnen lebende Rentner starb wenige Tage nach der Auseinandersetzung, bei der er Ende September vergangenen Jahres in Sonneberg schwer verletzt worden war. Laut Staatsanwaltschaft erlitt er durch Schläge und Tritte unter anderem ein Schädelhirntrauma und innere Blutungen. Der 20-Jährige bestritt jedoch, auf den Mann eingetreten zu haben.

Opfer soll mit Messer angegriffen haben

Der Angeklagte, der keinen Abschluss hat und erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden war, schilderte den älteren Mann als einen «schwierigen Menschen», der Passanten und Nachbarn - wie auch ihn selbst - beleidigt und belästigt habe. Am Tattag sei er müde von der Arbeit und genervt von den Pöbeleien des Opfers gewesen und habe Alkohol getrunken. Er sei dann in das gegenüberliegende Wohnhaus des Älteren gegangen, weil er sich bei einem Betreuer über den Rentner habe beschweren wollen. Dieser habe dann im Treppenhaus gestanden und ihn mit einem Messer angegriffen. «Er hat nach mir gestochen.» Der 20-Jährige sagte teils mit tränenerstickter Stimme, er habe extreme Angst und Panik gehabt und wild um sich geschlagen.

«Der überlebt nicht lange»

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Das können Gefühle wie Wut und Zorn sein. Laut der Anklage soll der 20-Jährige nach der Tat in einer WhatsApp-Nachricht damit geprahlt haben, einen Mann komplett auseinandergenommen zu haben: «Ich habe den vor seiner Tür richtig kaputt gemacht, der überlebt nicht lange», zitierte die Staatsanwältin daraus. Der Angeklagte kann sich nach eigener Aussage aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr daran erinnern. Er habe eine etwas verschwommene Erinnerung, sagte er.

Am ersten Verhandlungstag wurden unter anderem ein Ersthelfer, Rettungssanitäter und Polizisten als Zeugen vernommen. Nach ihren Aussagen hatte das schwer verletzte, in einer Blutlache liegende Opfer erklärt, überfallen worden zu sein. Auch ein Steakmesser und der Rollator des Rentners sei ihnen am Tatort aufgefallen. Eine Beamtin gab an, den Angeklagten während ihres Einsatzes grinsend und mit einer Schnapsflasche wahrgenommen zu haben.

Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt. Dann soll auch ein Rechtsmediziner als Sachverständiger gehört werden.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-253273/2

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