Eine Figur der blinden Justitia., © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Amtsgericht hält umstrittenes Plakat für zulässig

20.02.2024

Im Verfahren gegen einen in Ostthüringen aktiven Rechtsextremisten hat das Amtsgericht Gera die Nutzung eines umstrittenen Plakates bei Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Rechtsextremisten unter anderem angeklagt, weil auf einer von ihm organisierten Demonstration 2022 ein Plakat gezeigt wurde, auf dem in einer Fotomontage ein Polizist in Sträflingskleidung mit einem Schild mit der Aufschrift «schuldig» in der Hand zu sehen war. Diese Plakate wurden während der Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bundesweit auf Kundgebungen gezeigt, auch Bundesminister, Forscher und teilweise Journalisten wurden darauf abgebildet.

Obwohl der Angeklagte dafür verantwortlich sei, dass ein solches Plakat gezeigt wurde, sei er vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage. Das Gericht sei zur Überzeugung gekommen, dass das Zeigen des Plakates im konkreten Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen sei. Es liege nach der Überzeugung des Gerichts auch kein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor.

Nach Angaben des Gerichtssprechers vertrat das Amtsgericht in dem Fall die Auffassung, der auf dem Plakat abgebildete Polizist sei als sogenannte relative Person der Zeitgeschichte einzuordnen, weil er als Einsatzleiter der Polizei während der Corona-Proteste eingesetzt war.

Damit sei es zulässig, ein Bild von ihm zu verwenden, um darüber eine bestimmte Meinung zum Ausdruck zu bringen. Auch die Staatsanwaltschaft habe in diesem Fall während ihres Plädoyers keine Beleidigung mehr gesehen.

Als relative Personen der Zeitgeschichte gelten Menschen, die zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort eine herausgehobene Rolle spielen und damit in besonderem Maße im Licht der Öffentlichkeit stehen.

Wegen des Tatvorwurfs des Betruges in einem anderen Fall sprach das Amtsgericht den angeklagten Rechtsextremisten den Angaben nach schuldig. Er sei zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240220-99-60684/2

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