AfD zieht Klagen zu Verfassungsschutzkontrolle zurück
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AfD zieht Klagen zu Verfassungsschutzkontrolle zurück

06.01.2023

Die AfD-Fraktion zieht ihre Verfassungsklage zur Besetzung des Gremiums zur Verfassungsschutzkontrolle im Landtag zurück. Das teilte Fraktionschef Björn Höcke am Freitag in Erfurt mit. Er begründete das mit einer im Dezember vom Landtag beschlossenen Änderung des Verfassungsschutzgesetzes.

Eigentlich sollte die Klage der AfD-Fraktion gegen den Landtag am kommenden Mittwoch (11. Januar) in Weimar verhandelt werden, hatte das Verfassungsgericht kürzlich mitgeteilt. Hintergrund ist, dass sich die AfD-Fraktion wegen der Nichtwahl ihrer Kandidaten für die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission in ihren Rechten verletzt sah.

Der Antrag an das Verfassungsgericht beruhe auf der bis Dezember 2022 geltenden Rechtslage, wonach die AfD-Fraktion in der parlamentarischen Kontrollkommission hätte berücksichtigt werden müssen, erklärte die Fraktion. Für eine «weitere Ausgrenzung von der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes» gebe es inzwischen eine gesetzliche Grundlage, äußerte Höcke. Er sprach vom «Ausschluss circa eines Viertels der Wählerstimmen in Thüringen».

Die Landtagskommission zur Verfassungsschutzkontrolle galt wegen der Querelen um die AfD-Kandidaten lange als nicht komplett besetzt. In Thüringen wird die AfD wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet.

Mit der vom Landtag vorgenommenen Regeländerung nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen soll künftig eine Blockade der Kommission verhindert werden. Bisher werden die fünf Mitglieder der Verfassungsschutzkontrolle nach der Stärke der Landtagsfraktionen besetzt, künftig soll neben der Regierungskoalition die Opposition angemessen vertreten sein. Damit müssen Abgeordnete einzelner Fraktionen nicht mehr zwingend dem Kontrollgremium angehören.

© dpa-infocom, dpa:230106-99-127638/2

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