AfD wählt Parteivorsitzende: Höcke will Einzelspitze
Der Thüringer AfD-Landeschef, Björn Höcke, will die Zahl der möglichen Vorsitzenden der Bundespartei reduzieren. Das geht aus einer vorläufigen Fassung des Antragsbuchs für den dreitägigen Bundesparteitag der AfD hervor, der am 17. Juni im sächsischen Riesa beginnt. In dem von Höcke und vier weiteren Delegierten formulierten Antrag zur Satzung, über den zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte, heißt es wörtlich, der Bundesvorstand solle künftig aus «einem oder zwei Bundessprechern» bestehen. In der aktuell gültigen Fassung der Satzung ist von zwei oder drei Bundessprechern die Rede.
In der AfD werden die Parteivorsitzenden «Bundessprecher» genannt. Nach einer Dreierspitze in der Frühphase hatte die Partei in den vergangenen Jahren jeweils zwei Co-Vorsitzende. Seit dem Parteiaustritt des langjährigen Vorsitzenden Jörg Meuthen im Januar steht Tino Chrupalla alleine an der Spitze der AfD. Gemeinsam mit Alice Weidel leitet er die Bundestagsfraktion.
Meuthen hatte seinen Austritt mit einem aus seiner Sicht zunehmend radikalen Kurs der AfD begründet. Er sagte: «Ich sehe da ganz klar totalitäre Anklänge». Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang führte im Mai aus, der parteiinterne Machtkampf zwischen Gemäßigten und Extremisten sei noch nicht entschieden - «sollte Höcke allerdings gewählt werden, wäre das ein klares Indiz dafür, dass sich die Partei weiter in Richtung Rechtsextremismus entwickelt.»
Höcke, der auch der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorsteht, schließt eine Bewerbung für den Bundesvorstand nicht aus. Festgelegt hat er sich dazu aber noch nicht.
In einem unter anderem von Höcke, Chrupalla und dem Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland unterstützten Antrag für den Parteitag wird die Einsetzung einer Kommission zur Vorbereitung einer «Parteistrukturreform» gefordert. Die darin enthaltenen Vorschläge würden dem Gestaltungsspielraum der neu zu wählenden Parteispitze wohl engere Grenzen setzen als bisher. In dem Text heißt es unter anderem: «Für den Fall, dass der Bundesvorstand oder Mitglieder des Bundesvorstandes die Umsetzung von Konvents- oder Parteitagsbeschlüssen verweigern, sollten die Prüfung und der Einsatz von Sanktionsmaßnahmen möglich sein.»
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