Änderungen 2024
Das ändert sich für Arbeitnehmer, Steuerzahler und Rentner
Höherer Grundfreibetrag
Im Jahr 2024 steigt der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Für Alleinstehende bedeutet dies eine Steuerbefreiung bis zu diesem Betrag. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 23.208 Euro. Finanzminister Christian Lindner plant zusätzlich eine Erhöhung um 180 Euro, die später rückwirkend gelten soll.
Abgabefristen für Steuererklärung 2024
Von 2020 bis 2023 wurden die Fristen für Steuererklärungen wegen Corona verlängert. Die Frist für 2023 endet am 31. August 2024. Ab 2024 gelten wieder normale Fristen: 31. Juli 2025 für Selbstersteller und 30. April 2026 bei Beauftragung eines Beraters.
45-prozentiger Steuersatz für Spitzenverdiener
In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Ab 2024 zahlen Personen mit einem zu versteuernden Einkommen über 277.826 Euro (Ledige) bzw. 555.651 Euro (Ehegatten) zusätzlich drei Prozent mehr. Die Einkommensgrenzen bleiben 2024 unverändert, was besonders für Unternehmer im Schwellenbereich relevant ist.
Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Steuerzahler
2024 wird der Solidaritätszuschlag weiterhin auf Kapitalerträge und Steuern von Kapitalgesellschaften erhoben. Andere Steuerzahler zahlen ihn nur, wenn ihre Einkommensteuer über 18.130 Euro (Ledige) bzw. 36.260 Euro (verheiratete Paare) liegt.
Ausweitung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Ab 2024 können Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro (80.000 Euro für Paare) die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen beantragen. Die höheren Einkommensgrenzen weiten den Berechtigtenkreis von acht auf fast 22 Millionen Menschen aus.
Höhere Freigrenze für Spekulationsgewinne
2024 erhöht sich die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne, etwa aus dem Verkauf von Antiquitäten oder Immobilien, von 600 auf 1000 Euro. Dies ist besonders relevant für Kleinaktionäre. Es ist wichtig, den Steuerfreibetrag bei der Bank anzupassen, um die pauschale Steuer zu Jahresbeginn zu vermeiden.
Freigrenze für Einnahmen aus Vermietungen
Ab sofort bleiben Einkünfte unter 1.000 Euro aus Vermietung oder Verpachtung steuerfrei. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, kann man die Besteuerung beantragen, um steuerliche Verluste geltend zu machen.
Anhebung der Verpflegungspauschalen
Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen und doppelte Haushaltsführung steigen. Bei 24 Stunden Abwesenheit erhöht sich die Pauschale von 28 auf 30 Euro, für An-/Abreisetage und Tage mit über 8 Stunden Abwesenheit von 14 auf 15 Euro.
Sonderausgabenabzug für Rentenversicherung
2024 können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente bis zu 27.566 Euro (Ledige) bzw. 55.132 Euro (Ehepaare) steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden, auch bei Einmalzahlungen zur Rentenkonto-Auffüllung.
Teurere Pflichtversicherungen
Die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen führen dazu, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen müssen. Zudem steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 1,6 auf 1,7 Prozent, und private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge um circa sieben Prozent.
Mehr Geld für Pflege
Obwohl die Pflegeversicherungsbeiträge 2023 bereits gestiegen sind, erweitern sich 2024 die Leistungen der Pflegekassen. Das Pflegegeld für häusliche Pflege erhöht sich um fünf Prozent, und Pflegeheimbewohner bekommen höhere Zuschüsse.
Langsamere Besteuerung von Renten
Die Vollbesteuerung von Renten wird verzögert. Anstatt ab 2040 sollen Renten erst ab dem Jahrgang 2058 voll besteuert werden, 18 Jahre später als geplant. Die Steigerung erfolgt in halbprozentigen Schritten, nicht in ganzen Prozenten wie zuvor vorgesehen.
Beiträge in betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer können bis zu 7.248 Euro ihrer Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld lohnsteuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einbringen. Bis zu 3.624 Euro dieser Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei.
Steuerrabatt für Abfindungen nach Kündigung
Ab 2024 ist der Steuerrabatt für Abfindungen nach Kündigungen ausschließlich über das Finanzamt erhältlich. Arbeitnehmer müssen dafür eine Steuererklärung einreichen, da die ermäßigte Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber entfällt. Diese Änderung soll Unternehmen entlasten.
Mitarbeiterbeteiligungen günstiger durch höheren Steuerfreibetrag
Vom 1. Januar 2024 an steigt der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen gemäß § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 Euro auf 2.000 Euro jährlich. Diese Steuerfreiheit erfordert nicht, dass die Beteiligung zusätzlich zum üblichen Lohn gezahlt wird; auch eine Entgeltumwandlung ist möglich.
Unterstützungsleistungen absetzen
Wenn Eltern ihr Kind 2024 finanziell unterstützen und kein Kindergeld mehr beziehen, können sie bis zu 11.604 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Dies gilt auch, wenn Kinder ihre Eltern unterstützen. Zu beachten: Die unterstützte Person darf nicht mehr als 15.500 Euro Vermögen haben, und Einkünfte des Unterstützten über 624 Euro jährlich mindern den absetzbaren Betrag.
Höheres Bürgergeld
Vom 1. Januar 2024 an wird das Bürgergeld erhöht, wodurch über fünf Millionen Empfänger im Schnitt etwa zwölf Prozent mehr erhalten. Alleinstehende bekommen nun 563 Euro statt 502 Euro, Paare jeweils 506 Euro statt 451 Euro, und Kinder sowie Jugendliche je nach Alter 357 bis 471 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Höhere Mindestlöhne und Minijob-Grenze
Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde und 2025 weiter auf 12,82 Euro. Die Minijob-Grenze erhöht sich von 520 auf 538 Euro und 2025 auf 556 Euro. Branchenspezifische Mindestlöhne in Bereichen wie Dachdecken, Schornsteinfegen, Elektrik, Malen und Gebäudereinigung steigen ebenfalls. Zeitarbeiter erhalten mindestens 13,50 Euro. Ab Mai verdienen Pflegefachkräfte mindestens 19,50 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und einfache Pflegehilfskräfte 15,50 Euro pro Stunde.
Mehr Geld für Azubis
Ab 2024 erhöht sich die Mindestvergütung für Auszubildende: 649 Euro im ersten, 766 Euro im zweiten, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr. In bestimmten Branchen gibt es höhere Anpassungen: Gebäudereiniger erhalten nun 900 Euro im ersten Lehrjahr (vorher 875 Euro), Maler und Lackierer 800 Euro (statt 770 Euro).