Eine Pflegefachkraft zieht einem Klienten einen Kompressionsstrumpf an., © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
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VdK: Rasch Schulungen für Nachbarschaftshilfe anbieten

28.08.2023

Der Sozialverband VdK drängt auf rasche Schulungsangebote in Thüringen für die Nachbarschaftshilfe in der Altenpflege. Fünf Monate nach der Einführung der Möglichkeit, ehrenamtlichen Pflegehelfern eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, gebe es noch immer keine Angebote, kritisierte der VdK am Montag. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung sei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, zu denen der Besuch eines Schulungskurses der Pflegekassen gehöre. Nach Angaben des Thüringer Sozialministeriums soll es nach einer Verständigung mit den Kassen von September an zunächst eine Übergangslösung geben. Dann würden auch erste Kurse starten.

Nachbarschaftshelfer sollen pflegende Angehörige unterstützen, die durch die Pflege oft an ihre Grenzen kommen. Sie können Pflegebedürftige beispielsweise zu Arztbesuchen begleiten, mit ihnen spazieren gehen oder sie beim Ausfüllen von Formularen unterstützen. Sie müssen offiziell bei den Pflegekassen registriert sein, um die Aufwandsentschädigung von 125 Euro erhalten zu können. Für die Registrierung ist eine Schulung erforderlich.

Die Übergangsregelung sieht nun vor, dass sich die Helfer zunächst auch ohne Kursnachweis registrieren lassen können. Laut Ministerium müssen sie den Kurs bis spätestens Ende 2024 nachholen und einen Teilnahmenachweis unaufgefordert bei der Pflegekasse vorlegen. Nach Ablauf des Übergangszeitraums ist die Registrierung nur noch nach vorangegangenem Kurs möglich. Sozialministerin Heike Werner (Linke) sprach von einer pragmatischen Lösung.

Die AOK Plus als größte Pflegekasse in Thüringen rechnet nach Angaben einer Sprecherin fest damit, dass im September die erste Schulung beginnt. Die Kasse hatte mit mehreren potenziellen Kursanbietern Kontakt aufgenommen, erste hätten sich zurückgemeldet. Menschen, die als Nachbarschaftshelfer tätig werden möchten, sollen nach einem solchen Kurs ein Zertifikat erhalten, das sie dann bei ihrer jeweiligen Kasse beziehungsweise privaten Krankenversicherung zwecks Registrierung einreichen müssen. Der Nachweis sei fünf Jahre lang gültig.

In Thüringen leben nach Zahlen des Statistischen Landesamtes mindestens 167 000 Pflegebedürftige (Stand Dezember 2021). Laut VdK lebt der überwiegende Teil - 80 Prozent - zu Hause und wird von Angehörigen versorgt.

© dpa-infocom, dpa:230828-99-987893/3

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