Sebastian Dette stellt den Jahresbericht 2022 zur Überörtlichen Kommunalprüfung vor., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
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Thüringens Kommunen erwirtschaften Überschuss im Corona-Jahr

24.01.2022

Thüringens Kommunen sind nach Angaben des Rechnungshofs bisher finanziell ohne große Blessuren durch die Corona-Pandemie gekommen. Letztlich fielen durch hohe Sonderzahlungen des Landes ihre Einnahmen höher aus als die Ausgaben, wie aus dem jährlichen Bericht der Kontrollbehörde zu den Kommunalfinanzen hervorgeht. Ihn legte der scheidende Rechnungshofpräsident Sebastian Dette am Montag in Rudolstadt vor. Danach überstiegen allein im Jahr 2020 die Einnahmen der Städte, Gemeinden und Kreise ihre Ausgaben um rund 300 Millionen Euro.

Steuerausfällen in Höhe von 100 Millionen Euro hätten im ersten Corona-Jahr um 547 Millionen Euro erhöhte Zuweisungen des Landes gegenübergestanden. «Dadurch waren die Verluste aus den Steuereinnahmen mehr als ausgeglichen», heißt es in dem Bericht. Der Überschuss sei erzielt worden, obwohl gleichzeitig Schulden abgebaut worden seien. Seit 2016 sanken demnach die Verbindlichkeiten der Kommunen um mehr als eine halbe Milliarde Euro - das habe sich im vergangenen Jahr bis September fortgesetzt. Vollständige Zahlen für 2021 liegen noch nicht vor.

Allerdings ist die Lage in den einzelnen Gemeinden und Kreisen laut dem Bericht sehr unterschiedlich. So hätten einige Kommunen nach wie vor große Probleme, ihre Etats zu finanzieren, sagte Dette. Zu Plänen der rot-rot-grünen Koalition und der oppositionellen CDU-Fraktion, die Zahlungen des Landes an die Kommunen in diesem Jahr um weitere 130 Millionen Euro anzuheben, äußerte sich der Rechnungshofpräsident zurückhaltend. «Die Finanzausstattung der Kommunen muss bedarfsgerecht sein.» Je mehr das Land zahle, um so geringer sei der Anreiz für die Kommunen, zu sparen. «Wir sehen das als Rechnungshof mit Sorge», sagte Vizepräsident Mike Huster.

Dette appellierte an die Kommunen, ihre eigenen Einnahmequellen zu stärken. Dazu gehöre auch, offene Forderungen bei nicht bezahlten Grundsteuern, Kita-Beiträgen oder gewährten Unterhaltsvorschüssen auch wirklich einzutreiben und nicht auf hohe Beträge zu verzichten, wie einiger Prüfungen des Rechnungshofs ergeben hätten.

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