Thüringen ohne Hochsicherheitsgebäude für Staatsschutzfälle
Thüringen verfügt über kein Hochsicherheitsgebäude für Gerichtsverhandlungen bei Straftaten mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund. Darauf verwies Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Erfurt. Die vergleichsweise wenigen Staatsschutzfälle, die Thüringen habe, sollen deshalb in Niedersachsen verhandelt werden. Das sieht ein Staatsvertrag zwischen beiden Bundesländern vor, dem der Landtag mehrheitlich zustimmte.
Niedersachsen wolle ein Hochsicherheitsgebäude für solche Verhandlungen bauen, sagte die Ministerin. «Eine Thüringer Baukostenbeteiligung ist im Staatsvertrag nicht vorgesehen.» Thüringen zahle jedoch Pauschalen für Verfahren und Verhandlungen im Nachbarland.
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