Rechtsanwaltskammer: Videoverhandlungen noch die Ausnahme
Thüringen will die Möglichkeit von Videoanhörungen in Gerichtsverfahren in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Damit müssten Gefangene nicht personal- und zeitaufwendig von den Haftanstalten zu den Gerichten transportiert werden, sagte Justizminister Dirk Adams (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. «Dies ist für alle Verfahrensbeteiligten eine Erleichterung.» Zudem gewähre die für Videoverhandlungen und für Anhörungen genutzte Thüringer Datenaustauschplattform ein hohes Maß an Datenschutz.
Nach Ministeriumsangaben stehen Videokonferenzanlagen derzeit in allen Thüringer Justizzentren sowie am Thüringer Finanzgericht in Gotha und beim Landgericht Erfurt zur Verfügung. Zahlen darüber, wie oft diese genutzt werden, liegen dem Justizministerium jedoch nicht vor.
Grundsätzlich sei jedoch festzustellen, dass bei steigender Zahl der Prozessbeteiligten und komplexer Beweisaufnahme Videoverhandlungen nicht das geeignete Mittel seien, hieß es. Bei Strafprozessen kann ohnehin nur bei Haftprüfungsterminen oder der Befragung gefährdeter Zeugen online verhandelt werden.
Nach Einschätzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen sind Videoverhandlungen im Freistaat derzeit noch die Ausnahme. Obwohl die Zivilprozessordnung diese Möglichkeit bereits vor der Corona-Pandemie bot, seien diese noch absolute Einzelfälle, sagte Kammerpräsident Jan Helge Kestel. Dabei seien Online-Verhandlungen etwa bei Rechtsgesprächen durchaus sinnvoll. Auch könnte damit eine Vielzahl von Anträgen auf Terminverlegungen verhindert werden. Mandanten könnten dadurch schneller zu ihrem Recht kommen, sagte Kestel.
«Man muss da mit Augenmaß vorgehen», sagte der Rechtsanwalt. «Nicht jedes Verfahren ist dafür geeignet.» So hält Kestel den Einsatz von Videotechnik bei der Vernehmung von Zeugen für problematisch. Bei der Zeugenbefragung komme es auf den persönlichen Eindruck an. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Thüringer Richterbundes, Holger Pröbstel.
«Bei Videokonferenzen geht immer etwas Atmosphärisches verloren, da fehlt das Gefühl des persönlichen Umgangs», sagte der Richter am Landgericht Erfurt. Die Kommunikation sei da eine andere. Die Entscheidung, ob bei Zivilsachen per Video verhandelt werde, obliege jedem Richter selbst.
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