Winterreifen Schneeflocke
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Neu im Oktober

Bafög, Winterreifen, Führerscheinprüfung, Bahntickets

30.09.2024

Aktualisierte Winterreifen-Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) verwenden. Ältere M+S-Reifen ohne Alpine-Kennzeichnung, die bisher als wintertauglich galten, sind dann nicht mehr erlaubt. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit bei Glätte zu erhöhen. Wer bei Matsch, Eis oder Schnee mit ungeeigneter Bereifung fährt, muss laut ADAC mit Bußgeldern von 60 Euro rechnen. Bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen sogar mindestens 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Überarbeiteter Fragenkatalog für Fahrschüler

Der Fragenkatalog der theoretischen Führerscheinprüfung wird überarbeitet. Mit insgesamt 57 neuen bzw. überarbeiteten Fragen ändert sich der Fragenkatalog über alle Klassen verteilt.

Längere Vorbuchungsfrist bei Bahntickets

Ab dem 16. Oktober 2024 verlängert sich die Vorbuchungsfrist bei Bahntickets auf bis zu zwölf Monate im Voraus. Bisher waren bis zu sechs Monate möglich. Zudem wird die Nachtzugverbindung zwischen Berlin und Paris ab dem 28. Oktober wieder aufgenommen und es wird ab Mitte Dezember auch tagsüber eine Direktverbindung nach Paris geben, welche ab Mitte Oktober buchbar sein soll.

Mehr BAföG für Studierende

Ab dem Wintersemester 2024/25 profitieren Studierende von erhöhten BAföG-Sätzen. Der Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent auf 475 Euro, während die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, auf 380 Euro angehoben wird. Der maximale Förderbetrag steigt auf 992 Euro. Zudem wird der Freibetrag beim Elterneinkommen erhöht, was mehr Studierenden den Zugang zu BAföG ermöglicht. Studienanfänger unter 25 Jahren aus einkommensschwächeren Haushalten haben zudem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.

Heizungscheck & hydraulischer Abgleich

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Heizungsgesetz sieht vor, dass zukünftig für mehr Gebäude Heizungsüberprüfungen notwendig sind. Diese Pflicht wird eingeführt, damit Heizungsanlagen in Zukunft gut und effizient funktionieren können. Betroffen sind Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen. Allerdings müssen sich Mieter nicht selbst kümmern.

Beginn der Winterzeit

Die Uhren werden wieder auf die Winterzeit umgestellt. Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. In der Nacht auf Sonntag, den 27. Oktober, werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Mieteranspruch auf Balkonkraftwerke

Für Mieter soll es leichter werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Vermieter dürfen diese nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Die Steckersolargeräte werden in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen Anspruch haben. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Oktober in Kraft treten.

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