Nach tödlichem Unfall im Eiskanal: Verwarnung für Helferin
Helferin vom Amtsgericht Suhl am Dienstag verwarnt worden
Eine ehrenamtliche Helferin ist wegen des tödlichen Unfalls auf der Oberhofer Rennrodelbahn am Dienstag vom Amtsgericht Suhl verwarnt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Frau Ende Februar vergangenen Jahres einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben hat. Im Zielbereich war ein Gästebob, der nur wenige Sekunden danach von einer anderen Höhe gestartet war, gegen den Ice-Tube geprallt. Dabei starb ein 45 Jahre alter Familienvater, der in dem Ice-Tube saß, seine 41 Jahre alte Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.
Richterin sprach Angeklagte für schuldig
Richterin Alexandra Grimm sprach die Angeklagte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Die Verwarnung steht unter Strafvorbehalt, das heißt, sollte sich die Angeklagte in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, muss sie eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro zahlen. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidigung hatte beantragt, von einer Strafe für die 47-Jährige abzusehen.
Aus Sicht der Nebenklage und der Verteidigung hätten noch andere Verantwortliche auf der Anklagebank sitzen müssen. Sie kritisierten das Fehlen eines Sicherheitskonzeptes für diese Gästefahrten. Dem Betreiber der Bahn und dem Veranstalter der Gästefahrten warf die Verteidigung vor, sich nicht ihrer Verantwortung zu stellen und kein Interesse an der Aufarbeitung zu haben.
© dpa-infocom, dpa:240513-99-17840/4