Missbrauchsvorwürfe am Theater Erfurt
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Missbrauchsvorwürfe am Theater Erfurt

18.01.2024

Bei den Vorwürfen mutmaßlicher sexueller Übergriffe am Theater Erfurt handelt es sich nach vorläufiger Einschätzung der Stadt nicht um verfolgbare Straftaten. Dies sei aus dem Gutachten einer mit der Aufklärung der Vorwürfe beauftragten Berliner Anwaltskanzlei erkennbar, teilte der Kulturbeigeordnete Tobias Knoblich nach einer Sitzung des städtischen Werkausschusses mit. «Es wurden keine verfolgbaren Straftaten identifiziert», so Knoblich. Festgestellt habe die Kanzlei allerdings «Rechts- und Regelverstöße, denen mit Maßnahmen zu begegnen ist». Konkretes dazu wurde nicht mitgeteilt. Der Ausschuss hatte sich am Mittwoch mit dem 123 Seiten umfassenden Bericht der Kanzlei beschäftigt.

Die Missbrauchsvorwürfe am Theater Erfurt waren im vergangenen Herbst durch die damalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt öffentlich gemacht geworden. Die Stadt hatte daraufhin die Anwaltskanzlei mit der Aufklärung der Vorwürfe beauftragt. Auch das städtische Rechtsamt beschäftigt sich laut Mitteilung damit. Um welche konkreten Fälle und welchen Zeitraum es geht, war zunächst nicht bekannt. Knoblich äußerte sich auch in der Mitteilung nicht dazu. «Mit den Ergebnissen, die teilweise noch der rechtlichen Bewertung bedürfen, müssen wir sorgsam umgehen», wurde er in der Mitteilung zitiert.

Weitere Ausschusssitzung zu Kanzleibericht

Die Kanzlei habe schnell, zielstrebig und vertrauensvoll gearbeitet, so der Dezernent. Am 31. Januar soll sich der Werkausschuss in einer Sondersitzung erneut mit dem Thema beschäftigten. Dann werde auch den Stadträten die Möglichkeit gegeben, sich mit den aufgearbeiteten Unterlagen befassen zu können. Sie sollen Einsicht in die Unterlagen erhalten und dazu eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Die Stadtverwaltung begründete dies mit in dem Bericht der Anwälte enthaltenen schützenswerten personenbezogenen Daten, «die nicht medienöffentlich verwertbar sind».

Gegebenenfalls solle sich auch der Stadtrat mit dem Thema befassen. Danach werde die Öffentlichkeit über die beschlossenen Konsequenzen aus der Untersuchung informiert, soweit dies datenschutzrechtlich möglich sei.

© dpa-infocom, dpa:240118-99-658662/2

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