Land will weitere Technik für Videovernehmungen anschaffen
Ermittler in Thüringen sollen in den nächsten Jahren mit weiterer Technik ausgestattet werden, die Videovernehmungen von Beschuldigten oder Zeugen ermöglicht. Die entsprechende Technik solle perspektivisch an 20 für Haftsachen zuständigen Gerichtsstandorten zur Verfügung stehen, heißt es in der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Sascha Bilay.
«Sofern die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen, soll die Technik fest installiert werden», schreibt das Ministerium in seiner Antwort. Bislang sei solche Technik an verschiedenen Polizeidienststellen sowie an den Standorten der vier Thüringer Landgerichte - Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen - installiert.
Obwohl es in den allermeisten Ermittlungsverfahren üblich ist, die Aussagen von Beschuldigten oder Zeugen gegenüber der Polizei oder einem Richter schriftlich in einem Vernehmungsprotokolls festzuhalten, bietet die Strafprozessordnung grundsätzlich auch die Möglichkeit zu Videoaufnahmen von Vernehmungen. Nach Paragraf 136 der Strafprozessordnung muss eine Vernehmung unter bestimmten Umständen sogar per Video aufgezeichnet werden - «wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zugrunde liegt und der Aufzeichnung weder die äußeren Umstände noch die besondere Dringlichkeit der Vernehmung entgegenstehen.»
Wie oft in Thüringen Videoaufzeichnungen von Vernehmungen gemacht werden, kann das Ministerium nach eigenen Angaben nicht genau beziffern. Dazu lägen keine statistischen Daten vor, schreibt das Ministerium an Bilay. Immer wieder werde von dieser Möglichkeit allerdings Gebrauch gemacht, wenn es zu Ermittlungen wegen Tötungs- oder Sexualdelikten komme sowie in Fällen der organisierten Rauschgiftkriminalität.
Dem Ministerium zufolge ist die Technik zur Videoaufzeichnung derzeit im Landeskriminalamt in Erfurt sowie in den sieben Thüringer Kriminalpolizeiinspektionen vorhanden: Dort sei jeweils ein Raum so ausgestattet worden, dass Videovernehmungen möglich seien. Zudem gebe es mobile Einheiten der Polizei, die mit Notebook oder Tablet, Kameras, Stativen sowie einem Mikrofon ausgestattet seien, um Vernehmungen auch außerhalb dieser Räume aufzeichnen zu können.
© dpa-infocom, dpa:230816-99-850069/2