Land übernimmt Gema-Gebühren für Vereinsfeste
Thüringen entlastet Vereine von Gebühren für Musiknutzungen bei Veranstaltungen. Dazu unterzeichnete das Land nun einen Pauschalvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema). Der Freistaat könne damit im zweiten Halbjahr 2024 die Gema-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein übernehmen, teilte die Staatskanzlei mit. Musik muss immer dann lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird.
Die geförderten Vereinsfeste dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten und müssen eintrittsfrei sein. Von dem Vertragsabschluss profitierten alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen, die in Thüringen ansässig und überwiegend ehrenamtlich tätig seien, hieß es. Politische Organisationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Faire Lösung für alle Seiten
Ziel sei eine faire Lösung gewesen, die sowohl den ehrenamtlichen Organisationen als auch den von der Gema vertretenen Musikschaffenden gerecht werde, hieß es weiter. Der Vertrag sollte nicht zulasten der Künstlerinnen und Künstler gehen, die von der Gema vertreten werden.
Auch Vereinen, die bereits eigene Pauschalverträge mit der Gema hätten, käme der neue Vertrag zugute - sofern sie zusätzliche Veranstaltungen planen, die nicht in ihren bisherigen Vereinbarungen enthalten sind.
Mit diesem Pauschalvertrag setze Rot-Rot-Grün die im Thüringer Ehrenamtsgesetz festgelegte Übernahme von Gema-Vergütungen um und erfülle den Landtagsbeschluss vom 20. Dezember 2023.
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