Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, hat zur Fortsetzung seines Prozesses vor dem Landgericht Platz genommen., © Jens Schlueter/AFP Pool/dpa
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Im Höcke-Prozess Video von Rede als Beweismittel vorgeführt

23.04.2024

Zum Beginn des zweiten Prozesstages gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle ist am Dienstag ein Video der Kundgebung gezeigt worden, bei der der AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hatte. Höcke sah sich das vorgeführte Video nur teilweise an. Die übrige Zeit las er in verschiedenen Büchern, machte sich Notizen und sprach mit seinen Anwälten. Der 52-Jährige hatte seine Wortwahl vor Beginn des Prozesses verteidigt. Seine Anwälte hatten angekündigt, dass er sich auch vor Gericht zu den Vorwürfen äußern will.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede in Merseburg im sachsen-anhaltischen Saalekreis die SA-Losung «Alles für Deutschland» verwendet zu haben - im Wissen, dass diese verboten ist. Die Rede von Höcke war rund 20 Minuten lang. Der Staatsanwalt verwies auf die Reichweite des Videos. Ihm zufolge wurde es auf mehreren Plattformen im Internet verbreitet.

Das Strafmaß reicht in solchen Fällen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. In dem am Dienstag vorgeführten Video waren auch Reden anderer AfD-Politiker zu sehen, unter anderem von Hans-Thomas Tillschneider. Dieser sitzt für die Partei im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Für den Prozess gegen Höcke in Halle sind derzeit Termine bis Mitte Mai geplant. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bei der Landtagswahl in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD ist in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet.

© dpa-infocom, dpa:240423-99-775253/5

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