Haushaltsstreit: CDU will Klageverzicht - Regierung lehnt ab
Streit über die von der CDU durchgesetzte Senkung der Grunderwerbsteuer in Thüringen: Finanzministerin Heike Taubert (SPD) lehnte einen Tag vor dem geplanten Treffen von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit CDU-Fraktionschef Mario Voigt dessen Forderung auf Klageverzicht der Landesregierung bei der Grunderwerbssteuer ab. Die CDU wollte davon ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über den umstrittenen Landeshaushalt 2024 abhängig machen.
Es müsse gerichtlich geprüft werden, ob das von der CDU vorgelegte und zusammen mit AfD und FDP beschlossene Gesetz verfassungsgemäß ist, erklärte Taubert am Donnerstag in Erfurt. Mit dem Gesetz soll die Steuer beim Immobilienerwerb in Thüringen von 6,5 auf 5,0 Prozent sinken.
Treffen am Freitag
CDU-Fraktionschef Voigt erklärte, «wer gegen die Entlastung der Bürger klagt, ist für uns kein Verhandlungspartner». Trotz des Disputs soll es das Treffen am Freitag geben, hieß es auf Anfrage aus der Staatskanzlei und der CDU-Fraktion.
Ähnlich wie Taubert äußerte sich auch Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). Eine verfassungsrechtliche Prüfung des vom Landtag beschlossenen Gesetzes sei keine Klage gegen die Entlastung der Bürger, sondern eine «notwendige Handlung in unserem Rechtssystem», so Hoff. «Es braucht jetzt ein klares Signal, dass Familien und Wirtschaft mit einer Steuersenkung rechnen können», forderte dagegen der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Taubert verteidigt Verfassungsklage
Taubert verwies darauf, dass die Steuersenkung zu Einnahmeverlusten und Mehrausgaben führt, für die im Haushalt keine Vorkehrungen getroffen worden seien. «Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn damit ist der zwingend notwendige Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt und ungedeckte Schecks verbietet die Thüringer Landesverfassung aus guten Gründen», erklärte die Ministerin. Eine Klage vor dem Thüringer Verfassungsgericht werde derzeit vorbereitet.
Es gehe dabei um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. «Nicht beklagt wird das Ziel des Gesetzes», äußerte die Ministerin. Taubert zog Parallelen zur Klage von CDU/CSU gegen den Bundeshaushalt. Auch damit sei es «nicht um die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger» gegangen, «sondern um die Frage, ob diese in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise erfolgt ist».
Ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen steht nach Ansicht der Finanzministerin in keinem inneren Zusammenhang. Vielmehr erschwerten öffentlich verlautbarte Forderungen und Bedingungen den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. «Wer Ultimaten stellt, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Gesprächen mit dem Ziel eines beschlossenen Haushalts 2024 interessiert ist», sagte sie mit Blick auf Freitag.
Bei dem Treffen geht es darum, ob Verhandlungen der Regierungskoalition mit der CDU-Fraktion überhaupt möglich sind. CDU-Fraktionschef Voigt hatte bereits Korrekturen am Haushaltsentwurf durch die Regierung verlangt. Technisch geht es dabei um eine Ergänzungszulage zum Etatentwurf. Kernforderung ist, dass Thüringen nicht seine gesamte Rücklage auflöst, um die Ausgaben 2024 finanzieren zu können.
FDP für Verhandlungsstopp
Die oppositionelle FDP verlangte nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt die Haushaltsberatungen im Thüringer Landtag vorerst auszusetzen.
Der Landesetat mit Rekordausgaben von 13,8 Milliarden Euro liegt seit Wochen im Landtag. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition ist auf einen Kompromiss mit der Opposition angewiesen, weil ihr die Mehrheit für einen eigenen Haushaltsbeschluss fehlt.
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