FDP-Landesvorsitzender Thomas Kemmerich kommt in den Verfassungsgerichtshof zur Urteilsverkündung., © Martin Schutt/dpa
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FDP-Gruppe scheitert mit Forderung nach mehr Geld

06.07.2022

Die FDP-Gruppe im Landtag ist mit ihrer Forderung nach mehr Geld vor dem Thüringer Verfassungsgericht gescheitert. Damit müssen die Liberalen weiter mit deutlich weniger Mitteln auskommen, als zu der Zeit, als sie noch einen Fraktionsstatus hatten. Lediglich bei der Beantragung von Aktuellen Stunden im Parlament gaben die Weimarer Richter am Mittwoch der FDP-Beschwerde in Teilen recht. Das Urteil ist auch deswegen relevant, weil sich mit den Bürgern für Thüringen kommende Woche erneut eine parlamentarische Gruppe vom Landtag anerkennen lassen will.

Die FDP verlor im September 2021 ihren Fraktionsstatus, nachdem die Abgeordnete Ute Bergner aus der Fraktion ausgetreten war. Damit blieben nur noch vier Abgeordnete übrig - zur Bildung einer Fraktion sind in Thüringen fünf nötig. Danach entschied der Landtag, die FDP sei eine Gruppe - mit weniger Finanzen sowie Rechten im Vergleich zu einer Fraktion.

Dem Urteil verletzte der Landtag die Rechte der FDP nur insofern, als dass die Liberalen lediglich eine Aktuelle Stunde pro Quartal zugestanden bekamen. Die Zahl von vier Aktuellen Stunden für die FDP pro Jahr bemängelte das Gericht nicht, aber es müsse möglich sein, diese anders zu verteilen und etwa zwei pro Vierteljahr zu beantragen, hieß es.

Die Beschwerden der FDP zu ihrer finanziellen Ausstattung und einem Dienstwagen für Gruppensprecher Thomas Kemmerich wies das Gericht jedoch zurück. Die Richter machten vor allem deutlich, dass Fraktionen mit einer größeren Zahl von Abgeordneten bedeutender seien als parlamentarische Gruppen. Demnach sei es auch nicht rechtsverletzend, der FDP ihren Grundbetrag um 50 Prozent und ihren Personalkostenzuschuss um ein Drittel zu reduzieren.

Kemmerich wertete das Verfahren dennoch als Erfolg. Zum einen habe die FDP im Dezember 2021 eine Fortzahlung der Personalkosten durch den Landtag erwirkt. Diese wären sonst komplett weggefallen. «Der heutige Tag - zugegeben - hat keine weiteren Schritte ermöglicht, außer die Aktuellen Stunden. Das war aber nach dem Gang der mündlichen Verhandlung vor wenigen Wochen auch nicht zu erwarten.»

Landtagsvizepräsidentin Dorothea Marx (SPD) zeigte sich erleichtert von der Entscheidung. Die Ausstattung für die Gruppe sei sehr auskömmlich - «da muss es jetzt nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs keinesfalls mehr geben.» Zur Entscheidung, dass der Landtag der FDP die Beantragung von Aktuellen Stunden künftig flexibler ermöglichen muss, sagte Marx: «Da haben wir kein Problem mit. Das ist nur fair und das machen wir auch gerne.»

Dass die Verfassungsrichter der FDP nicht mehr Aktuelle Stunden einräumen, ist aus Sicht von Marx auch deswegen wichtig, weil sich kommende Woche erneut eine parlamentarische Gruppe vom Landtag anerkennen lassen will. Die Abgeordnete Ute Bergner, mit deren Austritt die FDP auch ihren Fraktionsstatus verlor, schließt sich mit drei Ex-AfD-Abgeordneten zur Gruppe Bürger für Thüringen zusammen. Marx zufolge ist durch das Urteil nun auch geklärt, welche Rechte und finanziellen Mittel dieser neuen Gruppe zustehen: Dieselben, wie der FDP.

Bergner bezeichnete die Entscheidung der Verfassungsrichter als «gutes Urteil im Sinne des Steuerzahlers, dass auch parlamentarische Gruppen sich einschränken müssen mit ihrem Ausgabebudget». Für ihre eigene Gruppe gehe sie davon aus, «dass wir mit den vorhandenen Ressourcen sicherlich wirtschaften können», sagte sie auf Anfrage.

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