Heike Taubert (SPD), Finanzministerin von Thüringen, schaut in die Kamera., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
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Entschädigung für Flüchtlingsaufnahme keine Einkünfte

07.04.2022

Menschen, die in Thüringen privat ukrainische Flüchtlinge aufnehmen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, sollen diese Zahlungen nicht als Einkünfte versteuern müssen. Darauf hätten sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt, teilte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) am Donnerstag mit. Sie begrüße den Schritt, «denn wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese Kosten ab.»

Es komme jetzt darauf an, Flüchtlingen schnell und unkompliziert zu helfen, betonte Taubert. «Helfenden dürfen nicht noch zusätzliche Hürden in den Weg gestellt werden.» Die Vereinbarung gilt ihrem Ministerium zufolge zunächst für das Jahr 2022. Die Ministerin rechnet damit, dass in den kommenden Wochen eine landesweite Regelung für solche Entschädigungszahlungen auf den Weg gebracht wird. Bisher könnten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Bürgerinnen und Bürger eine Entschädigung für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge in privaten Wohnungen erhalten.

© dpa-infocom, dpa:220407-99-833363/2

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