Das Justizzentrum Mühlhausen mit Landgericht und Staatsanwaltschaft., © Martin Schutt/zb/dpa/Archivbild
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Angriff auf Journalisten: Strafen unter Anklageforderung

15.09.2022

Im Prozess um einen Angriff auf Journalisten sind zwei Männer vom Landgericht Mühlhausen zu Strafen verurteilt worden, die deutlich niedriger geblieben sind als von der Anklage gefordert. Bei dem Übergriff 2018 in der Region Fretterode in Nordthüringen waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte am Donnerstag bei der Urteilsbegründung, die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 Arbeitsstunden verurteilt, der ältere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil sorgte für Kritik.

Im Zuge der Hauptverhandlung habe sich nicht klar ergeben, dass die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Pressevertreter erkannt hätten. Vielmehr gehe die Kammer davon aus, dass die Angeklagten die Journalisten als Angehörige der linken Szene identifiziert hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. Dafür spreche unter anderem, dass die Angeklagten die Angegriffenen während des Übergriffs als «Zecken» bezeichnet hätten.

Einer der Journalisten verließ aus Protest gegen das Urteil und dessen Begründung noch während der Ausführungen der Vorsitzenden Richterin den Saal. «Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist bis auf die Grundmauern erschüttert», sagte er später. Das Urteil sei ein Freifahrtschein für Rechtsextreme für weitere Angriffe auf Journalisten. Beide Journalisten waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den jüngeren der beiden Angeklagten eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Für den älteren der beiden Angeklagten plädierte der zuständige Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl von Seiten der Staatsanwaltschaft als auch von Seiten der Nebenklage hieß es, man werde Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen.

Die Kammer stellte fest, dass die beiden heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten die Journalisten unter anderem mit einem Schraubenschlüssel, mit einem Baseballschläger und einem Messer attackierten und schwer verletzten. Der Stich mit dem Messer in das Bein eines Journalisten sei sogar «abstrakt lebensgefährlich» gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Dieser Stich sei dem Mann aber durch den jüngeren der beiden Angeklagten beigebracht worden, bei dem noch Jugendstrafrecht anzuwenden gewesen sei, weil er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt gewesen sei, hieß es.

Die Angeklagten hatten zum Beginn des Prozesses erklärt, es sei zwar richtig, dass es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen ihnen und den Journalisten gegeben habe. Allerdings hätten sie dabei in einer Art Notwehr gehandelt.

Der Nebenklage-Anwalt Sven Adam sagte, selbst wenn man unterstelle, dass die Angeklagten der Überzeugung gewesen seien, politische Gegner und keine Pressevertreter anzugreifen, sei das Urteil noch immer viel zu milde. Das Urteil verharmlose eine Gewalttat und sei «entsetzlich». Auch die Thüringer Landtagsabgeordneten Madeleine Henfling (Grüne) und Katharina König-Preuss (Linke) äußerten sich ähnlich. König-Preuss sprach von einem «Skandalurteil».

Die Vorstandsvorsitzende des Deutschen Journalisten Verbandes Thüringen, Heidje Beutel, sagte, sie befürchte durch das Urteil «eine Signalwirkung in die völlig falsche Richtung». «Die Tat von Fretterode war nicht nur ein Angriff auf die Journalisten, sondern ein gezielter Einschüchterungsversuch mit dem Ziel, Berichterstattung zu unterbinden.» Der Prozess hatte im September 2021 begonnen.

© dpa-infocom, dpa:220914-99-761384/3

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