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Alle Fragen & Antworten zur Europawahl 2024
Superwahljahr 2024 in Thüringen
Am 9. Juni geht Thüringen wählen. Noch ein Super-Wahlsonntag in Thüringen. Außer kommunalen Stichwahlen findet auch die Europawahl statt.
Viele Entscheidungen, die in der EU getroffen werden, beeinflussen unser Leben direkt. Von Umwelt- und Klimaschutz über Verbraucherrechte bis hin zu Bildungs- und Jobmöglichkeiten.
Aber worüber wird eigentlich genau abgestimmt - und worüber nicht? Welchen Einfluss hat das Europaparlament? Und wie wird gewählt? Alle Antworten auf alle Fragen bekommt ihr hier.
Bei uns in Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni gewählt. Einige andere Mitgliedsstaaten sind schon früher dran. So z.B. die Niederlande (6. Juni), Irland (7. Juni), Lettland, Malta und die Slowakei (8. Juni). Im Rest der EU geht es am Sonntag an die Urnen.
In Deutschland sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Zum ersten Mal dürfen in Deutschland bei einer Europawahl auch Minderjährige abstimmen. Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Damit sind jetzt 65 Millionen Menschen wahlberechtigt.
EU-weit dürfen 360 Millionen Menschen ihre Stimme abgeben.
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. 34 Parteien stehen bei uns in Thüringen auf dem Wahlzettel, mit Namen immer die ersten 10 Kandidaten. Gewählt wird aber immer nur eine Partei, bzw. politische Vereinigung. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge: Je mehr Stimmen, desto mehr Abgeordnete sitzen am Ende im Parlament.
Insgesamt sind es 720 Abgeordnete. Die meisten von ihnen kommen aus Deutschland. Das liegt daran, dass wir das bevölkerungsreichste Land der EU sind, mit den meisten Wahlberechtigten. Deutsche sind im Parlament aber trotzdem unterrepräsentiert.
Während ein deutscher Abgeordneter gemessen an der Gesamtbevölkerung im Schnitt grob 875.000 Menschen vertritt, sind es bei einem Abgeordneten aus Malta nur knapp 100.000. Gäbe es diese Ungleichheit nicht, müsste das Parlament entweder deutlich größer werden oder die Bürgerinnen und Bürger der kleinsten EU-Länder würden lediglich von einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten vertreten.
Welche Mehrheiten im Parlament organisiert werden können, hat starken Einfluss auf neue EU-Gesetze. So musste bei vielen aktuellen Vorhaben wie etwa dem Verbrenner-Aus oder umstrittenen Naturschutz- und Klimagesetzen eine Mehrheit im Parlament zustimmen. Auch bei der Verteilung von Geld, wie der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament großen Einfluss.
Die meisten Gesetze werden aber zusammen mit den EU-Staaten verhandelt und müssen auch im sogenannten Rat eine Mehrheit finden. Dort entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen nationalen Regierungen. Auf die Mehrheitsverhältnisse in dieser Institution hat die Europawahl keinen direkten Einfluss.
Beeinflussen kann das Parlament nach der Wahl aber die Besetzung der EU-Kommission. Diese Behörde hat das alleinige Recht, konkrete EU-Rechtsakte vorzuschlagen, die dann von Parlament und den EU-Staaten ausgehandelt werden.
In Deutschland gibt es aktuell keine Sperrklausel. Das heißt, sobald eine Partei rund einen Prozentpunkt bekommt, kann sie mit einem Sitz im Parlament rechnen. In den Niederlanden zum Beispiel sind dafür knapp 3,25 Prozent nötig. In Frankreich gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Wie genau gewählt wird, legen die jeweiligen Staaten fest. 14 der 27 EU-Staaten haben Sperrklauseln zwischen 1,8 und fünf Prozent.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können trotzdem am Wahlsonntag ihre Stimmen abgeben. Sie müssen dafür im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Habt ihr die
Wahlbenachrichtigung in der Post gehabt, ist das der Fall. In welchen Wahlraum ihr müsst, könnt ihr bei der Gemeinde nachfragen. WIchtig: Im Wahlraum müsst ihr euch mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Seit ihr am Sonntag krank, könnt also nicht wie geplant ins Wahllokal gehen, dann braucht ihr eine Vertrauensperson. Die kann bis 15 Uhr noch die erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abholen, braucht dafür aber eine Vollmacht.
Nachdem der erkrankte Bürger gewählt hat, müssen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle durch die Vertrauensperson wieder abgegeben werden. Das heißt am Wahlsonntag bis spätestens um 18 Uhr.