Eurobanknoten liegen auf einem Tisch., © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
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35 Millionen Euro aus Thüringen für Härtefallfonds

07.03.2023

Thüringen stellt aus der Landeskasse einen zweistelligen Millionenbetrag für den Härtefallfonds für bestimmte Rentner mit Ansprüchen aus DDR-Zeiten in Aussicht. Vorgesehen sei ein Betrag von 35 Millionen Euro, teilte Sozialministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt nach der Kabinettssitzung mit. Die Landesregierung hatte mit der Entscheidung gezögert, weil sie den Kreis der Anspruchsberechtigten eigentlich erweitert haben wollte.

Weil die Gespräche dauerten, könne das Geld nicht mehr aus dem diesjährigen Haushalt zur Verfügung gestellt werden, sondern erst 2024. Mit der Thüringer Beteiligung könnten Anspruchsberechtigte mit Renten in der Nähe der Grundsicherung neben der Einmalzahlung des Bundes von 2500 spätestens im kommenden Jahr weitere 2500 Euro vom Land erhalten. Noch werde mit dem Bund aber darüber gesprochen, ob möglicherweise bereits in diesem Jahr 5000 Euro zusammen ausgezahlt werden können, teilte die Staatskanzlei mit. Anträge können laut Bund bis 30. September 2023 gestellt werden.

Werner bedauerte, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nicht erweitert werden konnte. Die Landtagsfraktion der Linken verlangte erneut einen «Gerechtigkeitsfonds» mit erweitertem Bezugskreis. Der Härtefallfonds schließe durch seinen Kriterienkatalog 17 Personen- und Berufsgruppen aus, erklärte die Linke-Fraktion.

SPD-Landeschef und Innenminister Georg Maier sprach von einem richtigen Schritt, den das Land jetzt gehe. Er hätte sich zwar gewünscht, dass mehr Rentnerinnen und Rentner berücksichtigt würden, aber jetzt könnten die Zahlung zumindest auf 5000 Euro aufgestockt werden. Thüringen sei nach Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland, das der Bundesstiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler beitrete, so Maier.

Zahlungen sollen an Härtefälle gehen, die aus der Überleitung der Ost-Renten resultieren, sowie an jüdische Flüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR verbrachten. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. Anträge auf die Bundeszahlung können bereits seit einigen Wochen gestellt werden.

Der Bund plante für den Härtefallfonds 500 Millionen Euro ein. Dabei geht es um Ostdeutsche mit Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Beispiele sind ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Zum anderen richtet sich der Fonds an Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, die Deutschland aus der früheren Sowjetunion aufnahm.

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