Weimar Urteil zu AfD-Klage erst nach der Wahl

Ob die AfD öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden darf, das entscheidet sich erst nach der Landtagswahl am 27. Oktober. Für den 20. November kündigte das Verfassungsgericht ein Urteil an. Die AfD wirft Innenminister Georg Maier und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer vor, gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen zu haben.
Die Richter befragten in der etwa fünfstündigen Verhandlung Maier, Kramer und Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. Kramer und Maier hatten die AfD im vergangenen September zum "Prüffall" erklärt - einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnen darf. Inzwischen wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz der «Flügel» der AfD als "Verdachtsfall" im Bereich des Rechtsextremismus bewertet. Zu den Wortführern des Flügels gehört Höcke.
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