Deutschland Steuerberater erwarten Rückforderungen bei Coronahilfen

Elster forderte eine längere Antragsfrist, um die bereits gestellten Anträge zu überarbeiten. «Ein Verlängerung der Frist bis zum 28. Februar ist notwendig», sagte er. Bislang endet sie am 31. Januar. Erst kürzlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium nach Absprache mit der EU-Kommission klargestellt, dass Überbrückungshilfen lediglich ein Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten sein dürfen. Regelungen bei der Überbrückungshilfe II wurden wegen des EU-Beihilferechts angepasst. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind «ungedeckte Fixkosten» Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen - also für Kosten, die eine Firma nicht mit den noch vorhandenen Einnahmen decken kann.
Unter anderem der Bundesverband der Freien Berufe hatte zuletzt kritisiert, dass eine auf ungedeckte Fixkosten beschränkende Regelung bei der Berechnung der Überbrückungshilfen erst nachträglich aufgenommen worden sei. Damit rutschten sicher etliche Anträge mindestens in die Grauzone, Rückzahlungen seien zu befürchten.
Seit Beginn der Pandemie beschloss die schwarz-rote Koalition umfassende Hilfsprogramme, um die Folgen der Pandemie für Firmen und Jobs einzudämmen. Doch mit den November- und Dezemberhilfen sowie den Überbrückungshilfen hat der Bund ein komplexes System geschaffen, das für viele schwer verständlich ist. Zuletzt hatte es Verzögerungen bei der Auszahlung der Novemberhilfen gegeben. Die Hilfsprogramme nehmen laut Elster mittlerweile einen erheblichen Teil der Arbeit der Steuerberater ein.
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