Björn Höcke (AfD) sitzt während seines Prozesses im Landgericht Halle im Gerichtssaal., © Fabrizio Bensch/Reuters/Pool/dpa
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Höcke vor Gericht: «Ich bin tatsächlich völlig unschuldig»

23.04.2024

Mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum hat der AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle seine Unwissenheit beteuert. «Ich bin tatsächlich völlig unschuldig», sagte er beim zweiten Prozesstag am Dienstag zum Vorwurf, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung «Alles für Deutschland» handele, hätte er sie «mit Sicherheit nicht verwendet», gab der 52-Jährige zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihr Vorwurf: Der frühere Geschichtslehrer habe gewusst, was er tue. Ihm wird deshalb das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.

Der Prozess hatte am vergangenen Donnerstag am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hat. Gegen Ende der etwa 20-minütigen Rede sagte er «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland».

Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen Höcke. Er verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung «Alles für Deutschland» im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Am zweiten Hauptverhandlungstag wurde vor Gericht ein Video abgespielt, das auch die Rede von Höcke zeigt. Außerdem wurde vor Höckes Einlassung auch der Polizist als Zeuge vernommen, der Striegels Anzeige aufgenommen hatte.

Während der Verhandlungen am Dienstag wurde auch deutlich, dass Höcke im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe erwartet. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch.

Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor, so die Sprecherin. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit.

In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers. In seiner Einlassung beschrieb er sich als einen «rechtstreuen Bürger». Außerdem sagte er: «Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts am Hut.» Die Parole der SA bezeichnete Höcke als einen «Alltagsspruch».

Schon vor der Eröffnung des Prozesses hatte Höcke seine Wortwahl verteidigt. Er habe den Slogan in einer freien Wahlkampfrede genutzt und damit letztlich das «America First» von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er. In Merseburg sei ihm kurz vor seiner Rede der Titel des Wahlprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt ins Auge gesprungen. Daraufhin habe er spontan den Dreiklang für das Ende seiner Rede formuliert.

Nach Höckes Erklärung befragte die Staatsanwaltschaft den Politiker - unter anderem zu mehreren anderen Verfahren gegen andere AfD-Politiker. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie den verbotenen Spruch ebenfalls verwendet haben, ob in Reden oder auf Plakaten. Höcke sagte, er habe davon nichts gewusst.

Der 52-Jährige will am 1. September bei der Landtagswahl in Thüringen als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

Sein Mandant sei unschuldig, «weil ja die Beweisaufnahme ergeben hat, dass es an einem tatbestandlichen Vorsatz eindeutig fehlt und dass dieser nicht wird erwiesen werden können», erklärte Höckes Anwalt, Ulrich Vosgerau, nach Ende der Verhandlungen am Dienstag. Die Verteidigung gehe deshalb von einem Freispruch aus. Dass Höcke nicht über das Verbot der SA-Parole gewusst hat, sei eine Tatsache, so der Anwalt. Dass Höcke früherer Geschichtslehrer ist, spielt nach Ansicht von Vosgerau bei der Urteilsfindung keine Rolle.

Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke. Im Dezember vergangenen Jahres soll Höcke den Ausspruch noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben. Dieser Fall ist derzeit aber nicht Teil der Verhandlung in Halle. In Zukunft wird sich der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gibt es dort noch nicht.

Wegen des großen öffentlichen Interesses findet der Prozess nicht direkt im Landgericht in Halle, sondern in einem größeren Gerichtssaal im Justizzentrum statt. Bis Mitte Mai sind weitere Prozesstermine geplant. Dies könnte sich im Verlauf der Verhandlung jedoch noch ändern.

© dpa-infocom, dpa:240422-99-768111/7

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