Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, kommt mit einem Aktenordner und zur Fortsetzung seines Prozesses., © Jens Schlueter/AFP Pool/dpa
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Erste Zeugenvernehmung in Höcke-Prozess

23.04.2024

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen eines verbotenen Nazi-Spruchs ist am Dienstag der erste Zeuge vernommen worden. Bei dem Mann handelt es sich um einen Polizisten aus Halle, der die für den Prozess als Ausgangspunkt geltende Anzeige gegen Höcke gefertigt hat. Die Anzeige hatte der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattet, nachdem Höcke im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg eine Rede gehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen vor, darin wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.

Höcke steht seit vergangenem Donnerstag wegen des Vorwurfs, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben, vor dem Landgericht in Halle. In seiner Rede sagte er: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland». Striegel hatte in seiner Anzeige auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, demzufolge das Verwenden der Formulierung «Alles für Deutschland» im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Höckes Verteidigung kündigte an, dass sich der AfD-Politiker am Dienstag auch selbst zu den Vorwürfen äußern will. Kurz vor der Eröffnung des Prozesses hatte Höcke seine Wortwahl beim Fernsehsender Welt verteidigt und abgestritten, davon gewusst zu haben, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelt.

Der 52-Jährige ist in Thüringen AfD-Chef. Am 1. September will er bei der Landtagswahl dort als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Für den Prozess gegen Höcke sind noch Termine bis Mitte Mai geplant. Es gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:240423-99-776076/2

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